Krankenversicherung in der Türkei

Gesundheit ist der wichtigste Aspekt unseres Lebens mit Ihnen. Aus diesem Grund macht sich ein Ausländer, der in die Türkei zieht, immer Sorgen um die örtliche Krankenversicherung. Das Unternehmen İMMOALANYA freut sich, Ihnen die relevantesten Informationen über das Leben in der Türkei zur Verfügung zu stellen, deshalb werden wir heute das Thema Krankenversicherung für Ausländer analysieren. Ein Ausländer, der Immobilien in der Türkei gekauft hat und in dieses wunderbare Land ziehen möchte, kann sich also auf mehrere Arten von Versicherungen verlassen.

-Dies sind private Pflichtversicherungen,

- private freiwillige Versicherung,

- und staatliche Versicherungen.

Ein Ausländer, der im ersten Jahr seines Aufenthalts für einen dauerhaften Aufenthalt in die Türkei zieht, kann sich nur auf eine private Krankenversicherung verlassen – obligatorisch und freiwillig. Eine obligatorische Krankenversicherung ist für alle Ausländer zwischen 18 und 65 Jahren erforderlich, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Das heißt, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei für 1 oder 2 Jahre erhalten möchten, schließen Sie eine Krankenversicherung für 1 bzw. 2 Jahre ab. Dieses Gesetz besteht seit mehreren Jahren und wird vom Migrationsdienst strikt durchgesetzt. Versicherungen, die nicht von einer türkischen Versicherungsgesellschaft ausgestellt wurden, werden nicht berücksichtigt.

Das Gesetz gilt nicht für Minderjährige und Personen über 65. Gleichzeitig können Sie eine solche Versicherung für Kinder abschließen, wenn Sie dies wünschen. Für Personen über 65 stellt keine Versicherungsgesellschaft eine Police aus. Was wird von einer solchen Krankenversicherung übernommen: - ambulante Behandlung – 60 % Deckung. Wenn zum Beispiel ein Termin beim Arzt 100 Lire kostet, zahlen Sie 40 Lire und 60 Lire werden von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Die Grenze für ambulante Behandlungen beträgt 2000 Lira pro Jahr. – stationäre Behandlung – 100 % Deckung. Diese Versicherung deckt keine Arztbesuche und Untersuchungen im Zusammenhang mit chronischen Krankheiten (Diabetes mellitus, Kardiologie, Gastritis usw.), Zahnbehandlungen, Schwangerschaftsmanagement, Augenheilkunde, alle Routineuntersuchungen und -verfahren. – das heisst, mit dieser Versicherung können Sie bei einer akuten Krankheit oder einem Unfall ins Spital gehen. Die Kosten der Versicherung hängen von Ihrem Alter ab. Der Betrag kann zwischen 150 Türkischen Lira und 1000 Türkischen Lira pro Jahr (25 – 165 Euro) variieren.

Beim Abschluss einer Versicherung empfiehlt es sich, bei der Versicherungsgesellschaft nachzufragen, mit welchen Krankenhäusern in Ihrem Wohnort sie eine Vereinbarung haben. Viele Versicherungsgesellschaften geben eine Liste mit Krankenhäusern heraus, in denen ihre Versicherung gültig ist. Wenn Sie eine weitergehende Krankenversicherung wünschen, können Sie nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis einen freiwilligen Krankenversicherungsvertrag abschließen.

Freiwillige Versicherungen werden von großen Versicherungsunternehmen in der Türkei ausgestellt, die Verträge mit allen großen medizinischen Einrichtungen des Landes haben – AXA, MAPFRE, ALLİANZ, AKSİGORTA und anderen. – Die Grenze für ambulante Behandlungen können Sie in dieser Versicherung frei wählen. Beträge von 3000 bis 6000 pro Jahr. – Der Deckungsanteil für ambulante Behandlungen in der freiwilligen Krankenversicherung beträgt 80 % (d. h. von 100 Lire zahlen Sie nur 20 Lire, der Rest ist eine Versicherungsgesellschaft), für stationäre Behandlungen – 100 %. – Die Deckung beinhaltet die Möglichkeit einer therapeutischen Kontrolle einmal jährlich sowie – die Möglichkeit, sich Physiotherapie, Strahlentherapie, Chemotherapie, Dialysebehandlungen nach ärztlicher Verordnung zu unterziehen.

Sie können je nach Wunsch Limits für Zahnmedizin, Augenheilkunde, Schwangerschaftsmanagement und mehr hinzufügen. Die Kosten einer solchen Versicherung hängen wiederum von Ihrem Alter ab. Für eine Person im Alter von 45 Jahren kostet diese Versicherung beispielsweise etwa 3.500 Lira pro Jahr (570 Euro). Je umfassender Sie sich entscheiden, desto teurer wird Ihre Versicherung.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist in letzter Zeit ein beliebtes Thema, da viele Eltern über 65 Jahre mit sich führen und die Frage ihrer medizinischen Versorgung akut ist. Eine private Versicherung, weder obligatorisch noch freiwillig, gibt es für dieses Alter nicht. Es gibt nur einen Ausweg – die staatliche Versicherung. Ausländer haben das Recht, nach 1 Jahr Aufenthalt in der Türkei mit einer Aufenthaltserlaubnis eine staatliche Krankenversicherung abzuschließen. Das heißt, seit der Registrierung des Aufenthaltstitels ist 1 Jahr vergangen – Sie können zum Versicherungsamt (SGK) gehen und eine Versicherung abschließen. Diese Versicherung heißt auf Türkisch – BAĞKUR.

Die Hauptunterschiede zwischen gesetzlicher und freiwilliger Krankenversicherung: - Versichert ist die Familie: Ehegatten, minderjährige Kinder, Eltern. Sie müssen nicht für jedes Familienmitglied eine eigene Versicherung abschließen. – Versicherungsprämien werden monatlich gezahlt – heute beträgt die monatliche Versicherungsprämie 850 Lira (10200 Lire pro Jahr – 1.600 Euro). Bei verspäteter Zahlung wird die Versicherung ausgesetzt und Sie können keine medizinische Versorgung erhalten, bis die Zahlung an die Versicherungsabteilung erfolgt ist. – Im Rahmen einer solchen Versicherung haben Sie das Recht auf kostenlose medizinische Versorgung in öffentlichen medizinischen Einrichtungen in der Türkei

Die medizinische Versorgung in privaten Krankenhäusern wird zu 80 % übernommen (20 % werden von Ihnen selbst getragen) – die staatliche Versicherung deckt alle Arten von Krankheiten ab, einschließlich chronischer Krankheiten, geplanter Untersuchungen usw. - Тейл

Eine zusätzliche Kostenübernahme (bis zu 80 %) gilt für ärztlich verschriebene Medikamente, was bedeutet, dass Sie nicht die vollen Kosten für die Ihnen verschriebenen Medikamente bezahlen.